Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat heute bekannt gegeben, dass die verwendeten Prognosemodelle für die AHV-Finanzszenarien zu pessimistisch ausfallen und nicht realistisch sind. Die heute erfolgte, umfangreiche Korrektur ist besorgniserregend und schadet dem Vertrauen in die Zuverlässigkeit der offiziellen Informationen zur Altersvorsorge. Der Bund hat mit seinen negativen Angstszenarien die AHV-Politik massgebend beeinflusst und grossen Druck auf Leistungskürzungen ausgeübt. Arbeitnehmende und RentnerInnen wurden in die Irre geführt. Die publizierten Abweichungen entsprechen fast einer 13. Monatsrente. Für den SGB ist klar: Das äusserst knappe Abstimmungsresultat zur Erhöhung des Frauenrentenalters wird damit in Frage gestellt. Dasselbe gilt für den ungenügenden Teuerungsausgleich in der AHV. Der SGB fordert, dass das Geld den Versicherten gutgeschrieben werden muss. So, dass die 13. AHV-Rente schon 2025 ausbezahlt wird. Zudem müssen die Rentenzuschläge für Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters besonders betroffen sind, an die Teuerung angepasst werden.
Der Bundesrat korrigiert heute bereits zum zweiten Mal in zwei Jahren die AHV-Finanzszenarien. Dies ist hochproblematisch. Wieder geht es der AHV besser als bisher behauptet. Die falschen Szenarien dienten dem Bund jeweils als Grundlage um die AHV-Finanzsituation weit schlechter darzustellen als tatsächlich der Fall – und dies während entscheidenden AHV-Reformdebatten. Der SGB kritisierte die offiziellen Prognosen während der vergangenen Kampagnen gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters und jener für eine 13. AHV-Rente als zu negativ. Zum Glück hat sich die Stimmbevölkerung dadurch nicht in die Irre führen lassen und die Einführung einer 13. AHV-Rente gutgeheissen. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde mit 50.5 Prozent Ja-Stimmen hingegen nur äusserst knapp beschlossen. Die Fehlschätzungen des Bundes stellen dieses Abstimmungsergebnis in Frage.
Nachdem 2011 die Szenarien des Bundes von Bundesrat Burkhalter an die Prognosemodelle des SGB angenähert wurden, lagen sie etwas näher an den tatsächlichen Ergebnissen. Sie blieben aber jeweils sehr konservativ und schwankungsanfällig – insbesondere im Bereich der prognostizierten Einnahmeflüsse. Die heute veröffentlichte, gewichtige Korrektur schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Altersvorsorge und in die offiziellen Informationen des Bundes.
Die politischen Diskussionen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente und zur weiteren Zukunft der AHV präsentieren sich in einem völlig neuen Licht. Der SGB fordert eine Sistierung der laufenden politischen Arbeiten, insbesondere die geplanten Kürzungen des Bundesbeitrags und der Hinterlassenenrenten. Die Prognosefehler müssen zunächst lückenlose und transparent untersucht werden, die Sozialpartner sind in den Prozess zu involvieren. Und ungeachtet der zukünftigen Prognosen müssen die gemäss aktualisierten Szenarien verfügbaren Finanzmittel der AHV genutzt werden, um die Situation der betroffenen Versicherten zu verbessern. So, dass die 13. AHV-Rente ein Jahr früher ausbezahlt wird. Und so, dass die von der Erhöhung des Rentenalters besonders betroffenen Frauen wenigstens einen Ausgleich der Teuerung erhalten.