Medienmitteilung des 1. Mai Komitees

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1. Mai-Komitee reicht in zahlreichen Fällen Rechtsmittel ein gegen das widerrechtliche Vorgehen der Kantonspolizei Basel-Stadt am 1.Mai 2023

Die Basler Polizei hat am 1.Mai in etlichen Fällen gegen geltende Gesetze verstossen. Dagegen hat das Komitee Feststellungsverfügungen verlangt und Rekurse eingereicht mit den Forderungen, die gesammelten Fälle von Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentzüge zu klären, die polizeilich erhobenen Personen-, Film- und Fotodaten der Betroffenen zu löschen und die zugefügten Nachteile wieder gut zu machen. Damit unternimmt das Komitee wichtige Schritte, um die Rechte der Betroffenen zu sichern. 

Zahlreiche Personen sind an der friedlichen Demonstration vom 1. Mai 2023 verletzt oder mit Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsentzug von der Polizei bestraft worden. Dies ohne Vorwarnung und ohne jeglichen Grund. Das 1. Mai Komitee hat heute innert der 10-Tages-Frist Rekurse eingereicht und Feststellungs- und Löschungsverfügungen beim Kanton verlangt. So leitete das Komitee die notwendigen Schritte ein, um die Rechte der Betroffenen zu sichern. Der Verein Grundrechte.ch stärkt dem Komitee den Rücken: Noch nie habe es einen solchen Fall gegeben, in dem das Justizdepartement grundlos, an einer bewilligten Demonstration (ohne Auflagen – also auch ohne Vorwarnung) Gewalt gegen Protestierende ausübt. 

Gesetzeswidrig und unmenschlich 

Unter den von einem Team aus Anwälten gesammelten Fälle finden sich beispielsweise eine Verkäuferin und ein Bauarbeiter, denen grundlos Reizgas in die Augen gesprayt wurde, woraufhin beide in den Notfall mussten, eine Person, die vor dem gesamten Polizei-Aufgebot gezwungen wurde zu urinieren oder auch eine Person, die sich weigerte, der widerrechtlichen Durchführung der Personenkontrolle Folge zu leisten und daraufhin mit dem Gesicht auf dem Asphalt aus dem Kessel gezogen wurde. In den Kessel gerieten auch Passant:innen, die gar nicht an der Demonstration teilnehmen wollten. Das sind nur ein paar Beispiele von weit über 50.

Einsatzleitung und ausführende Polizist:innen müssen Verantwortung übernehmen und Konsequenzen tragen 

Am Tag der Arbeit vor rund zwei Wochen hatte die Polizei in Basel-Stadt die bewilligte, friedliche Demonstration gestoppt, eingekesselt und war mit Pfefferspray gegen Personen vorgegangen – dabei kam es zu Verletzten. Ohne Grund wurden auch Personenkontrollen durchgeführt. Unter den eingekesselten Personen befanden sich minderjährige Schüler:innen, solidarische Teilnehmer:innen, Gewerkschaftsmitarbeiter:innen und Mitglieder sowie auch Familien und Passant:innen befunden. Die Basler Regierung ist hiermit aufgefordert Verantwortung zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass künftige Demonstrationen friedlich und gemäss den abgesprochenen Bewilligungen verlaufen können.

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